Eine Restaurierungsmaßnahme hat zum Ziel, an
einem Kunstdenkmal einen Zustand wieder zu erlangen,
der dem ursprünglichen Zustand möglichst nahe
kommt. Dabei muss der „originale Zustand“,
die ursprüngliche Farbigkeit, die Wechselwirkung
von Ausstattung und Oberfläche einwandfrei festgestellt
werden. (siehe „Befunde“)
Grad und Umfang der Restaurierung wird von uns mit den
Landesämtern für
Denkmalpflege, den Kirchenbauämtern
und den privaten Auftraggebern
diskutiert und abgestimmt.

Die konservatorischen
Maßnahmen gehen der Restaurierung in jedem
Fall voraus, um das Objekt zu stabilisieren und den
historischen Bestand zu erhalten.
Wenn nötig, können plastische
Ergänzungen, z.B. durch Abformungen vorgenommen
werden. Risse und Fehlstellen werden geschlossen. Diese
Bereiche können in ausgewählten Maltechniken
farblich retuschiert werden.
Wir berücksichtigen die Forderung nach
Erkennbarkeit der Restauratorischen Eingriffe.
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